Lebensmittelkennzeichnung

Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Entwicklung und Herstellung von Lebensmitteltinten für nahezu alle Anwendungen in der industriellen Kennzeichnungstechnik und dem Digitaldruck. Zur Bestätigung der Eignung arbeiten wir mit unabhängigen und renommierten Instituten zusammen. Viele unserer Kennzeichnungstinten genügen von vornherein den Anforderungen für den indirekten Lebensmittelkontakt.
Bei indirektem Lebensmittelkontakt sind alle Gegenstände betroffen, die aufgrund ihrer Bestimmung mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Beispielhaft seien hier Eierschalen oder Folieninnenseiten genannt. Hier kommen die einschlägigen Vorschriften, wie zum Beispiel

  • das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • die Verordnung (EG) Nr. 889/2008
  • die Richtlinie 94/36/EG

zum Tragen.

Schon seit vielen Jahren steht unseren Kunden für diese Anwendung unser Klassiker ovoScript in verschiedenen Farben und für unterschiedliche Drucksysteme zur Verfügung.

Darüber hinaus ist auch GrüneTinte®, unsere nachhaltige Alternative aus nachwachsenden Rohstoffen für indirekten Lebensmittelkontakt verwendbar.

Unser

Know How

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Werden Lebensmittel direkt bedruckt, muss die Tinte zum Verzehr geeignet sein, es handelt sich dabei um essbare Tinten (oder edible Inks)! Da diese Tinten ähnlich wie Lebensmittel zu betrachten sind, greifen hier auch die einschlägigen Vorschriften, wie beispielsweise

  • die Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV)
  • die VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002.

cibuScript, das sind unsere Tinten, die für den direkten Lebensmittelkontakt geeignet sind.

Auch die Anwendung der Regeln der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) werden zwischenzeitlich immer öfter für Kennzeichnungs- und Digitaldrucktinten gefordert. Unsere Tinte für die Kennzeichnung von Eierschalen, ovoScript, ist bereits in einer sog. FDA-Variante verfügbar. Weitere Produkte werden folgen. Sie interessieren sich für FDA zugelassene Produkte? Dann sprechen Sie uns einfach an.

Nicht unumstritten sind Azofarbstoffe in Lebensmitteln und damit auch in Lebensmitteltinten, die zum Verzehr geeignet sind. Sie stehen im Verdacht, Allergien und Hyperaktivität auszulösen. Seit dem 20. Juli 2010 gilt daher eine Deklarationspflicht für 6 Azofarbstoffe gem. VO 1333/2008 der Europäischen Union. Daher bieten wir hier Alternativtinten für CIJ und Patronensysteme, die garantiert frei von kennzeichnungspflichtigen Azofarbstoffen sind.
Unser vorrangiges Ziel bei all' unseren Entwicklungen ist es von jeher, bedenkliche Inhaltsstoffe zu substituieren. Und so arbeiten wir auch hier an unbedenklichen und ggf. natürlichen Alternativen.

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